Steuern sparen. Familie stärken. Vermögen bewahren.
Zuwendungsnießbrauch – Steuervorteile für Ihre Familie nutzen
Herausforderung
Viele Eltern möchten ihr Vermögen sinnvoll an die nächste Generation weitergeben – ohne Eigentum aufzugeben oder Schenkungsteuer auszulösen. Mit einem Zuwendungsnießbrauch lassen sich Mieteinnahmen clever verteilen, Freibeträge ausschöpfen und steuerliche Vorteile nutzen – ganz ohne Vermögensübertragung.
Was ist ein Zuwendungsnießbrauch?
Beim Zuwendungsnießbrauch übertragen Sie beispielsweise Ihrem Kind das Recht, Mieteinnahmen aus einer Immobilie zu erhalten – während Sie Eigentümer bleiben. So fließen die Erträge steuerlich zum Kind, das meist einen niedrigeren oder keinen Steuersatz hat.
Steuern sparen
Einkünfte werden beim Kind versteuert, bis zum Grundfreibetrag steuerfrei
Flexibel
Befristet (z. B. bis Studienende) oder dauerhaft möglich
Vermögen bleibt in der Familie
Eigentum bleibt unangetastet
Steuerersparnis
durch optimierte Ausnutzung der Grundfreibeträge
Flexibilität
durch individuelle Gestaltungsmöglichkeiten
Praxisbeispiel
Familie Meier
- Jährliche Mieteinnahmen: 8.000 €
- Steuersatz der Eltern: 42 %
- Kind: 12 Jahre, keine Einkünfte
Gestaltung: Befristeter Nießbrauch bis Studienende
Ergebnis: 8.000 € bleiben beim Kind steuerfrei
Ersparnis: 3.360 € Einkommensteuer pro Jahr
Gesamt über 6 Jahre: 20.160 € Steuerersparnis
Wichtige Hinweise
-
Notarielle Beurkundung erforderlich
-
Individuelle steuerliche Prüfung notwendig
-
Familiengerichtliche Genehmigung bei minderjährigen Kindern
Unser Service für Sie
Prüfung und Gestaltung individueller Verm.gensübertragungen
Berechnung Ihrer persönlichen Steuerersparnis
Vertragsdurchsicht auf steuerliche Fallstricke
Begleitung durch den gesamten Prozess
Zusammenarbeit mit bewährten Notaren und Partnern
Das sagen unsere Mandanten
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