Herr Bonilla steht dir nicht nur auf Mallorca, sondern in ganz Spanien zur Verfügung. Er hat sich darauf spezialisiert, die in Spanien fälligen Einkommensteuer- und Vermögensteuererklärungen für deutsche Immobilienbesitzer zu erstellen. Alle Rechtsstreitigkeiten mit spanischen Behörden bzw. spanischen Unternehmen können von der Kanzlei Bonilla für unsere Mandanten betreut werden. Auch bei anderen Angelegenheiten, die außerhalb des Steuerrechts liegen, steht dir Herr Bonilla mit Rat und Tat zur Seite.